§ 1: Gültigkeit der Bedingungen
§ 1.1. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenso für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1.2. Für alle Geschäfte sind folgende Bedingungen uneingeschränkt maßgebend. Mit der Annahme der Bedingungen erkennt der Kunde ihre ausschließliche Gültigkeit an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen.
§ 1.3. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, diese Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Widerspruchsfrist von 3 Wochen, so werden diese Ankündigungen wirksam.
§ 1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2: Angebote, Kostenvoranschläge
§ 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Aufträge gelten Mindestvertragslaufzeiten je nach Artikel. Die jeweils gültige Laufzeit sind den Angeboten zu entnehmen. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.
§ 2.2. Abbildungen und Angaben sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie sind als verbindlich gekennzeichnet. Für den Kunden zumutbare Änderungen bleiben uns vorenthalten. Dies gilt vor allem für technische Begebenheiten wie browserabhängige Unterschiede in der Darstellung.
§ 2.3. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Leistungen. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach annähernd verbindlich.
§ 2.4. Alle Angebote und Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3: Mängel
Etwaige Mängel oder aus der Sicht des Kunden nicht akzeptierbare Änderungen sind innerhalb von 8 Tagen nach erbrachter Dienstleistungen oder Änderung zu melden.
§ 4: Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht auf andere übertragbar.
§ 5: Datenschutz
§ 5.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
§ 5.2. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
§ 5.3. Wenn Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, davon Sicherungskopien anzufertigen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände selbst nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
§ 5.4. Der Kunde erhält zur Pflegung seines virtuellen Hosts/Servers eventuell eine Benutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus der unberechtigten Nutzung resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort durch eine schriftliche Mitteilung an uns zu ändern.
§ 5.5. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit der Abhörung der übermittelten Daten besteht; dieses Risiko nimmt er in Kauf.
§ 5.6. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Dateien die auf einem virtuellen Host/Server gespeichert sind, Dritten nicht zugänglich sind.
§ 6: Zahlungsbedingungen
§ 6.1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.
§ 6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Andernfalls ist die B01 Consulting GmbH & Co. KG berechtigt, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Es besteht unsererseits keine Rückerstattungspflicht für bereits erfolgte Leistungen.
§ 6.3. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
§ 6.4. Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung des Speicherplatzes. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vom Kunden zu verlangen.
§ 6.5. Betragen die jährlichen Kosten des Kunden nicht mindestens Euro 200,- (inkl. MwSt.), so sind wir berechtigt, nur einmal pro Jahr in einer Gesamtaufstellung unsere Leistungen zu berechnen.
§ 7: Zahlungsverzug
§ 7.1. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Ansprüche ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn - auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit - sofort fällig.
§ 7.2. Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung im Verzug ist, ist die B01 Consulting GmbH & Co. KG berechtigt die Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren. Zur Wiederaufnahme der Internet-Präsenz akzeptiert der Kunde eine Reaktivierungspauschale von Euro 50,-.
§ 7.3. Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
§ 8: Gewährleistung
§ 8.1. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach unserer Wahl.
§ 8.2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit, Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
§ 9: Haftungsbeschränkung
§ 9.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der erbrachten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9.2. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernehmen wir keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Open Source Software, die unter der GNU/GPL oder ähnlichen freien Lizenzen veröffentlicht wurde.
§ 9.3. Kann die erbrachte Leistung durch schuldhafte Verletzung oder uns obliegenden Nebenverpflichtungen, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung vom Kunden nicht vertragsmäßig verwendet werden, gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter § 8 entsprechend. Im Übrigen haften wir bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10: Kündigung, Laufzeiten
§ 10.1. Die Mindestvertragslaufzeit aller Verträge beträgt 12 Kalendermonate, soweit nicht anders vereinbart, beginnend mit dem Kalendermonat, in dem der Dienst bzw. die Leistung bereitgestellt wird. Wird die Leistung nicht mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich diese stillschweigend auf ein weiteres Jahr. Die Beendigung der Leistung aus diesem Vertrag berührt die Laufzeit anderer Verträge nicht. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung in keinem Fall.
§ 10.2.Die B01 Consulting GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, ohne Nennung von Gründen jeden Vertrag fristgerecht 4 Wochen vor Monatsende zu kündigen.
§ 10.3. Die Vertragslaufzeit wird in den Angeboten gekennzeichnet und verlängert sich automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit, wenn nicht 3 Monate, soweit nicht anders vereinbart, zum Vertragslaufzeitsende schriftlich gekündigt wird.
§ 11: Technische Probleme, Leistungsverzögerung
§ 11.1. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist die B01 Consulting GmbH & Co. KG berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
§ 11.2. Wie im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten Daten, der von B01 Consulting GmbH & Co. KG angemieteten oder eigenen Servern, nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen die Server von B01 Consulting GmbH & Co. KG nichts zu tun haben. Derartige Ausfälle hat die B01 Consulting GmbH & Co. KG nicht zu vertreten.
§ 11.3. Bei Ausfällen der Server, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet die B01 Consulting GmbH & Co. KG dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück. Dies trifft nicht bei Naturkatastrophen oder Anschlägen zu.
§ 11.4. Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat B01 Consulting GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.
§ 11.5. Schadensersatzansprüche des Kunden aus nichterbrachter Leistung sind gegenüber der B01 Consulting GmbH & Co. KG sowie gegenüber deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 12: (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden
§ 12.1. Der Kunde unterstützt die B01 Consulting GmbH & Co. KG bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die B01 Consulting GmbH & Co. KG hinsichtlich der von der B01 Consulting GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
§ 12.2. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
§ 12.3. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der B01 Consulting GmbH & Co. KG im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der B01 Consulting GmbH & Co. KG umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die B01 Consulting GmbH & Co. KG die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
§ 12.4. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
§ 12.5. Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde versichert, dass über die von der B01 Consulting GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellte Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, erotischen, pornographischen, sowie politisch radikalen Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist die B01 Consulting GmbH & Co. KG berechtigt die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder zu löschen. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der Internetpräsenz des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die "guten Sitten" der Bundesrepublik Deutschland haftet der Kunde.
§ 12.6. Das Versenden von Massen-E-Mails bzw. das Versenden von Massen-Postings in Newsgroups über die von der B01 Consulting GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellte Dienste ist untersagt.
§ 12.7. Verstöße gegen die unter § 12.1 und § 12.2 aufgeführten Sachverhalte werden mit einer Vertragsstrafe von mindestens Euro 500,00, zahlbar an die B01 Consulting GmbH & Co. KG, geahndet. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Aufwand zur Behebung des Verstoßes an den Kunden nach Nachweis zum gültigen Stundensatz zu berechnen.
§ 12.8. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die ggf. vom ihm gelieferten HTML-Formulare, CGI-, PHP- und Java-Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem Server der B01 Consulting GmbH & Co. KG darstellen, sowie dass die Rechnerkapazitäten der B01 Consulting GmbH & Co. KG nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind von Kunden an die B01 Consulting GmbH & Co. KG zu erstatten.
§ 13: Wiedergabe der Internetpräsenz
§ 13.1. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Antragstellers, es sei denn, die B01 Consulting GmbH & Co. KG fällt Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die B01 Consulting GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bis zu einem Höchstbetrag der letzten Monatsrechnung.
§ 13.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Internetpräsenzen auf dem virtuellen Server (virtueller Host) nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten. Zu diesen zählen zum Beispiel aktuelle Versionen von Netscape(R) und Microsoft(R). Dem Kunden ist bekannt, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens der B01 Consulting GmbH & Co. KG festgelegt oder garantiert werden kann. Wird die B01 Consulting GmbH & Co. KG beauftragt eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch das NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten laut unsere Preisliste zu tragen. Durch das beantragen des Domainwechsels hat die B01 Consulting GmbH & Co. KG seine Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt.
§ 13.3. Die zum Betreiben des virtuellen Servers/dedizierten Servers/Internetzuganges benötigten IP-Adressen bleiben im Besitz B01 Consulting GmbH & Co. KG oder des jeweiligen Hosters und dürfen jederzeit verändert werden.
§ 14: Domain
§ 14.1. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG übernimmt keine Garantie dafür, dass die bestellten Domainnamen bereitgestellt werden können.
§ 14.2. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG wird bei der Beantragung und Zuteilung des Domainnamens bei einer Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch die Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC bestätigt ist. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG hat keinen Einfluss auf die Registrierung der Domainnamen. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen seitens der B01 Consulting GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen. Die Leistungserbringung ist durch die B01 Consulting GmbH & Co. KG bereits mit der Absendung des Antrags an das jeweilige NIC erbracht.
§ 14.3. Der Kunde verpflichtet sich die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Der Kunde hat zu prüfen ob der gewünschte Domainname kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG ist zu keiner Überprüfung verpflichtet. Für den Fall, dass wir von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns schadlos zu halten. Ebenfalls behalten wir uns dann die Sperrung der betreffenden Domain vor.
§ 14.4. Falls der Kunde eine Mindestabnahmemenge von Leistungen in einem bestimmten Zeitraum garantiert, hat er dieser Verpflichtung nachzukommen. Es gilt eine Kulanzregel von 10%. Sollte die Menge an abgenommenen Leistungen darunter liegen, ist eine nachträgliche Zahlung nach dem vorher geltenden Preisniveau gerechtfertigt.
§ 15: Zusammenarbeit
§ 15.1. Die Vertrags-Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
§ 15.2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der B01 Consulting GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen.
§ 15.3. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
§ 15.4. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
§ 15.5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
§ 16: Termine
§ 16.1. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der B01 Consulting GmbH & Co. KG nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
§ 16.2. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
§ 17: Leistungsänderungen
§ 17.1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der B01 Consulting GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der B01 Consulting GmbH & Co. KG äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die B01 Consulting GmbH & Co. KG von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
§ 17.2. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt die B01 Consulting GmbH & Co. KG, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt die B01 Consulting GmbH & Co. KG dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die B01 Consulting GmbH & Co. KG die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
§ 17.3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die B01 Consulting GmbH & Co. KG dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
§ 17.4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
§ 17.5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
§ 17.6. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
§ 17.7. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der B01 Consulting GmbH & Co. KG berechnet.
§ 18: Rechte
§ 18.1. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
§ 18.2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
§ 18.3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
§ 19: Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von der B01 Consulting GmbH & Co. KG abzuwerben oder ohne Zustimmung der B01 Consulting GmbH & Co. KG anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von B01 Consulting GmbH & Co. KG der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
§ 20: Geheimhaltung, Presseerklärung
§ 20.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
§ 20.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
§ 20.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 20.4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
§ 20.5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
§ 20.6. Die B01 Consulting GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Namen des Kunden, eine kurze Projektbeschreibung und Bildschirmfotos (Screenshots) im Bereich „Referenzen / Projekte“ auf der eigenen Internetpräsenz zu nennen, sofern der Kunde dies nicht schriftlich untersagt oder geheime Informationen damit Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 20.7. Im Rahmen der Erstellung von Internetpräsenzen ist die B01 Consulting GmbH & Co. KG ist berechtigt, einen Vermerk über die Erstellung im Impressum des Kunden mit Link auf die eigene Seite einzufügen.
§ 21: Schriftfordernis
Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schriftfordernis, auch für die Aufhebung dieses Schriftfordernisses.
§ 22: Vertretungsberechtigt
Vertretungsberechtigt sind nur Geschäftsführer und Prokuristen der B01 Consulting GmbH & Co. KG, es sei denn, eine entsprechende Vereinbarung (Vollmacht) liegt dem Kunden vor.
§ 23: Erfüllungsort
Ausschließlicher Erfüllungsort ist Elmshorn - Bundesrepublik Deutschland.
§ 24: Gerichtsstand bei Vollkaufmann, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
Gerichtsstand ist Elmshorn (bzw. Amtsgericht Pinneberg) - Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
AGB



